Recherche avancée

Berlin > Aktuelles aus Politik und Wirtschaft > Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutsch... >

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland unterzeichnet

Montag, 23. April 2012

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Finanzminister Luc Frieden haben
am 23. April 2012 in Berlin das neue Abkommen zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg unterzeichnet.

Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung des alten Abkommens. Es
entspricht in Struktur und Inhalt dem Musterabkommen der OECD sowie den
deutschen und luxemburgischen Grundsätzen zur DBA-Politik. Damit ist der
Abschluss eines modernen DBA gelungen, das eine doppelte Besteuerung in den
beiden Ländern vermeidet.

Doppelbesteuerungen sind ein erhebliches Hindernis für Handel und
Investitionen. Das Abkommen hilft die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu
vertiefen und zu fördern. Eine wichtige Neuerung ist die Senkung der
Quellensteuersätze bei Dividenden. An dem Nullsatz für Zinsen und dem
Quellensteuersatz in Höhe von fünf Prozent bei Lizenzgebühren wird festgehalten.
Das Abkommen enthält nun auch eine Regelung zur Besteuerung von Ruhegehältern aus
der Sozialversicherung sowie der Betriebsrenten, die künftig dem
Quellensteuerstaat zugeordnet werden. Das schafft Rechtsklarheit für viele
Rentner.

Doppelbesteuerungsabkommen haben zudem das Ziel, eine Besteuerung auch in
grenzüberschreitenden Fällen sicherzustellen.

Das neue Abkommen wird mit Austausch der Ratifikationsurkunden das derzeit
noch geltende Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1958 ersetzen.

Copyright © Service Information et Presse

Zurück zur Ausgangsseite