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Staatsbürgerschaft
Am 1. Januar 2009 ist ein neues Gesetz über die luxemburgische Staatsbürgerschaft in Kraft getreten.
Das Ziel dieser neuen Gesetzesreform ist es, das Staatsbürgerschaftsrecht den gesellschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte in Luxemburg anzupassen und zu einer Stärkung der Integration der in Luxemburg lebenden Ausländer beizutragen. Um dies zu ermöglichen, wurde das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft in das Luxemburger Recht eingeführt. Darüber hinaus wurden die Verfahren zum Erwerb und zur Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft vereinfacht und harmonisiert.
> Informationsbroschüre zur luxemburgischen Staatsbürgerschaft
Geburt eines Kindes mit luxemburgischen Elternteil
Wird ein Kind mit einem luxemburgischen Elternteil geboren, so besitzt es, auch wenn die Geburt im Ausland erfolgte, die luxemburgische Staatsbürgerschaft.
Die luxemburgische Staatsbürgerschaft wird durch den Heimatschein nachgewiesen. Er kann ab Geburt beim Justizministerium in Luxemburg beantragt werden (siehe Kontaktdaten)
Ministère de la Justice
Service de l’Indigénat
L – 2934 Luxembourg
Tel. 00352 – 247-84532 / 88525
Email : nationalite@mj.public.lu













